Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit auch für Websites und Apps in Deutschland zur Pflicht, wie im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) festgelegt. Dieses Gesetz basiert auf dem European Accessibility Act (EAA), der nun auch für eine einheitliche Barrierefreiheit im digitalen Raum in der EU sorgen soll. Ziel ist es, dass digitale Angebote von möglichst allen Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, ohne Hürden genutzt werden können.
Hier erfahren Sie in aller Kürze:
- 1. Wer ist betroffen?
- 2. Welche Anforderungen gelten ab Juni 2025?
- 3. Wie prüfen Sie, ob Sie die Anforderungen erfüllen?
- 4. Wo findet man Informationen zur Umsetzung von Barrierefreiheit?
- 5. Warum das Ganze?
- 6. Womit wir Sie unterstützen können
1. Wer ist betroffen?
Das BFSG betrifft vor allem öffentliche und private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten, die direkt an Konsumenten verkauft werden – darunter fallen auch Websites mit Webshops, Kontaktformularen oder Terminbuchungssystemen. Reine B2B-Angebote und private Websites sind vom BFSG ausgenommen, ebenso Kleinunternehmen. Im Zweifel sollte immer ein Rechtsbeistand klären, ob eine Befreiung vorliegt. (Warum eine barrierefreie Website dennoch sinnvoll sein kann, lesen Sie weiter unten.)
Für alle anderen Unternehmen gilt: Ab dem 28. Juni 2025 müssen Websites und Apps barrierefrei gestaltet sein.
2. Welche Anforderungen gelten ab Juni 2025?
Für eine barrierefreie Gestaltung gibt es standardisierte Anforderungen, die in der EU-Norm EN 301 549 beschrieben sind. Diese orientiert sich an den international anerkannten Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, die festlegen, wie digitale Inhalte so gestaltet werden, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zugänglich sind.
Die wichtigsten Anforderungen betreffen insbesondere:
- Strukturierte und verständliche Inhalte
Texte müssen klar und gut strukturiert sein, damit sie auch mit unterstützenden Technologien (wie Screenreadern) zugänglich sind.
- Barrierearme Benutzeroberflächen
Elemente wie Formulare, Buchungstools oder Online-Shops müssen auch für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen oder motorischen Einschränkungen nutzbar sein.
- Dienste von Drittanbietern
Auch externe Dienste, die auf der Website eingebunden sind, wie etwa Videos oder Karten, müssen barrierefrei gestaltet werden.
Außerdem müssen Unternehmen eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ auf ihrer Website veröffentlichen. Darin wird transparent dargelegt, welche Bereiche bereits barrierefrei sind und wo es noch Verbesserungen geben könnte. Die Erklärung selbst muss ebenfalls barrierefrei zugänglich sein.
Darüber hinaus muss die Website eine separate barrierefreie Kontaktmöglichkeit anbieten, über die User Barrieren melden können.
3. Wie prüfen Sie, ob Sie die Anforderungen erfüllen?
Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre Website selbst auf Barrierefreiheit zu prüfen oder einen professionellen Test zu beauftragen. Mit einer BFSG-Selbstbewertung lassen sich erste Schwachstellen schnell und unkompliziert identifizieren – ideal, um einen ersten Eindruck vom aktuellen Stand zu bekommen.
Für eine detaillierte Analyse bietet sich ein BFSG-Test (ähnlich wie zuvor der BITV-Test) an: Hier prüfen Expert:innen die Website auf Herz und Nieren und geben konkrete Empfehlungen, wie die Barrierefreiheit weiter verbessert werden kann. So können Unternehmen sicher sein, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ihren Nutzer:innen ein möglichst zugängliches Erlebnis bieten.
4. Wo findet man Informationen zur Umsetzung von Barrierefreiheit?
Umfassende Informationen und Ressourcen zur digitalen Barrierefreiheit bieten verschiedene nationale und regionale Institutionen. Darunter:
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
Sie bietet Materialien und Leitfäden zur digitalen Barrierefreiheit: bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
Landesstellen für Barrierefreiheit
Einige Bundesländer, wie z.B. Sachsen-Anhalt, bieten ebenfalls Informationsportale zur Barrierefreiheit an: Landesstelle Sachsen-Anhalt
Initiativen wie Aktion Mensch
Hier gibt es weiterführende Infos und die Möglichkeit zur Durchführung von Selbstbewertungen: aktion-mensch.de
5. Warum das Ganze?
Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzlich gefordert, sondern auch ethisch sinnvoll und wirtschaftlich vorteilhaft. Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass mehr Menschen Zugang zu Inhalten und Diensten erhalten – darunter auch eine wachsende Anzahl älterer Menschen und Nutzer:innen mit Behinderungen. Das bedeutet, dass barrierefreie Websites potenziell eine größere Zielgruppe erreichen können.
Darüber hinaus zeigen Studien, dass eine gute Benutzerfreundlichkeit für alle User die Kundenzufriedenheit erhöht und die Wahrscheinlichkeit steigert, dass Nutzer:innen wiederkehren und Empfehlungen aussprechen. Unternehmen, die frühzeitig auf die Anforderungen reagieren, können sich so einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
6. Womit wir Sie unterstützen können
Als erfahrenes Beratungsunternehmen im Bereich Digitalisierung unterstützen wir Sie gerne auf dem Weg zu einer barrierefreien Website. Unsere Dienstleistungen umfassen:
Beratungsgespräche
Wir ermitteln den aktuellen Stand Ihrer Website und klären, welche Anforderungen für Sie gelten. Gemeinsam entwickeln wir einen Plan für die Umsetzung.
Begleitung bei der Selbstbewertung
Wir begleiten Sie bei der Durchführung von Selbstbewertungen oder unterstützen Sie bei der Suche nach einem Partner zur Durchführung umfassender Tests nach BITV.
Technische Umsetzung
Wir übernehmen die Umsetzung der technischen Anpassungen, damit Ihre Website den Richtlinien entspricht.
Schulungen für redaktionelle Teams
Inhalte auf einer Website müssen regelmäßig aktualisiert und korrekt gepflegt werden. Wir schulen Ihre Redaktion in den wichtigsten Aspekten der barrierefreien Gestaltung.
Setzen Sie schon heute die richtigen Schritte, um Ihre Website barrierefrei zu gestalten – es lohnt sich nicht nur für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch für die Nutzbarkeit und den langfristigen Erfolg Ihrer digitalen Präsenz.
Sie benötigen dabei Unterstützung?
Wir helfen gern - melden Sie sich einfach über 0345/2138880, nutzen unser Kontaktformular oder buchen direkt einen kostenlosen Beratungstermin (mehr Infos dazu finden Sie hier).
Über die Autorin
Klara Scheibler ist Content Marketing Managerin bei blueways. Dank ihrer langjährigen Erfahrung in den Bereichen Marketing, Contenterstellung- und Pflege sowie ihres unbändigen Interesses an SEO bringt sie zielgruppenorientierte Perspektiven in Blogbeiträge. Am liebsten erarbeitet sie Content-Strategien mit und für unsere Kund:innen.
Sie können Klara Scheibler direkt per E-Mail unter k.scheibler@blueways.de kontaktieren.